Falschverstandenes Usertracking

Viele Website Betreiber dürften über den Entschluss des Düsseldorfer Arbeitskreises der Aufsichtsbehörden zum Thema „Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur
Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten „ mehr als nur empört sein.

Was genau steht in diesem Beschluss?

1. Die Erstellung von Nutzerprofilen auf Websites mit dem Hintergedanken der Optimierung dieser ist nur unter der Verwendung von Pseudonymen erlaubt.
2. Eine IP Adresse, die die Basis des Nutzerstrackings darstellt, ist im Sinne des Telemediengesetzes kein Pseudonym.
3. Ein Tracking von Usern auf Basis von IP Adressen über einen Drittanbieter ist somit Anzeigungspflichtig, bzw muss durch den User genehmigt werden.
4. Stimmt ein User dem nicht zu, müssen die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden, damit das Tracking ausgeschaltet wird.
5. Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP- Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.
6. Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
7. Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum
Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der
Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
8.Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich
ist oder der Nutzer dies verlangt.
9.Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.



Wo genau liegt das Problem?

Für die Softwareanbieter:

1. Rein technisch betrachtet, trifft dieser Beschluss weit mehr Software Anbieter als nur GoogleAnalytics.Vielmehr betrifft dies eine ganze Industrie Software anbietern.
2. Da Tracking mittlerweile schon bei der Werbung anfängt ( z.B. SEM) würde dies bedeuten, dass sich eine Effizienz von Kampagnen kaum noch einschätzen lässt.
3. Google würde eine „Configure-Individual“ Möglichkeit für jeden User anbieten müssten, wenn die Website-Betreiber nicht mit „Vorschalt-Seiten“ arbeiten wollen.
4. Vielen, eher „Kleingewerbetreibenden würde sonst nichts anderes übrig bleiben, als auf Professionelle Lösungen umzusteigen, wie Omniture, eTracker und co.


Für Webseiten-Betreiber:

Es trifft die Webseiten-Betreiber:, da ein solcher Beschluss zum Beispiel dafür sorgen könnte, dass entweder die Tracking Software nicht mehr verwendet werden kann, was für viele Unternehmer schlicht geschäftsschädigend wäre, weil zum Beispiel die Georeferenzierung ausfallen müsste.

Ein anderer Punkt ist, dass man seine Website entweder mit einem TrackingCode versehen hat oder halt nicht und eine zweite Version dementsprechend wohl kaum praktikabel ist, wenn ein User die Datenschutzerklärung nicht akzeptiert.

Eine vorgeschaltete Seite, die den User erst fragt, ob er am Tracking teilnehmen möchte, ist leider auch kaum sinnvoll, genauso wenig, wie die User auszuschliessen, die nicht überprüft werden wollen.

In der Praxis?

In der Praxis frage ich mich ja, wo der Kläger und wo der Richter ist!! Nichts desto trotz werden wohl immer mehr User in Zukunft sehr aufwendige Datenschutzerklärungen „unterschreiben“ müssen.

Aber vielleicht hat die Sache ja auch was gutes, denn Konsumenten wollen ohnehin nicht in irgendein Raster gepresst werden. Konsumenten wollen gehört und verstanden werden. Dabei hilft uns Online Marketing-Experten eine Tracking Software nur bedingt. Vielmehr müssen wir die Tür offnen und unsere Kunden zu uns rein lassen. Das kann nicht nur keine Behörde verbieten sondern es führt auch zu wesentlich mehr Effizienz!

In diesem Sinne, könnte dieser Beschluss auch als Startschuss für eine ganz neue Ära des CRM bedeuten. Eine Ära in der Menschen nicht mehr nur noch Datamarts sind sondern Individuen und in denen wir nicht mehr nur noch mit Newslettern beschossen werden, sondern mit Informationen, die uns Interessieren.